Implantate - Allgemeines
Zahnimplantate kann man sich als künstliche Zahnwurzeln vorstellen. Implantate können in zahnlosen Kieferabschnitten direkt im Kieferknochen verankert werden und bestehen meist aus drei Teilen: Dem im Knochen verankerten Implantatkörper, dem Halsteil und der darauf befestigten Krone. Sie müssen von lebendem Gewebe - dem Kieferknochen - aufgenommen werden, einwachsen und den Belastungen während des Kauens dauerhaft standhalten. Dabei soll der Organismus keine Abwehrreaktionen gegen diese künstlichen Zahnwurzeln auslösen, das heißt, der Implantatwerkstoff muss biokompatibel sein. Wenn die Implantate nach einer Einheilzeit von 3 - 8 Monaten fest mit dem Knochen verwachsen sind und so ein Maximum an Stabilität unter Kaubelastung gewährleisten, bezeichnet man diesen Zustand als Osseointegration. Man versteht darunter, dass lebende Knochenzellen bis unmittelbar an die Oberfläche des Implantatmaterials heranwachsen.
Die Halsteile von Implantaten sind besonders glatt, um die Anhaftung von Bakterien zu verhindern. Sie bilden die Durchtrittsstelle des Implantates durch die Mundschleimhaut. Es ist wichtig, dass sich die Mundschleimhaut sehr dicht anlagern kann, um einen Durchtritt von Bakterien aus der Mundhöhle in den Kieferknochen und somit eine Entzündung der das Implantat umgebenden Schleimhaut zu verhindern (Periimplantitis). Die Kopfteile dienen der Verbindung einer künstlichen Zahnkrone mit dem Implantat. Dazu werden diese Teile mit dem Implantatkörper und -hals verschraubt oder verklebt. Die Zahnkrone wird schließlich auf das Kopfteil aufzementiert.
Die meisten Implantate werden aus Reintitan oder Titan-Legierungen hergestellt. Dieses in der Medizin (Orthopädie) seit Jahren für Implantate (Endo-Prothesen) benutzte Metall wird vom Körper angenommen, ohne dass ungünstige Reaktionen wie Allergien oder Abstoßungsreaktionen auftreten.
Es gibt heute eine Vielzahl von Implantatsystemen. Allen anerkannten Implantatsystemen ist eine Zylinder-, Schrauben- oder Wurzelform gemeinsam. Die Unterschiede liegen im Design, der Implantatoberfläche und der Art der Verbindung zwischen dem Implantatkörper und dem darauf befestigten Zahnersatz.
Nach der Planung und allen Vorbehandlungen erfolgt die Implantation. Die Einpflanzung ist ein kleiner chirurgischer Eingriff, der in örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie) durchgeführt wird.
Nach Freilegen des vorgesehenen Knochenbezirkes durch einen Schleimhautschnitt wird für jedes Implantat eine Bohrung im Kieferknochen angelegt und anschließend der Implantatkörper in dieser Bohrung stabil in den Knochen eingebracht. Der Implantatkörper wird mit einer Deckschraube verschlossen, die Schleimhautdecke über dem Implantationsgebiet mit Nähten verschlossen.
Eine Sofortbelastung von Implantaten ohne Einheilzeit mit temporärer Zahnersatzsofortversorgung (ohne Belastung) ist in geeigneten Fällen möglich.
Unmittelbar nach der Operation wird ein provisorischer Zahnersatz eingepasst. Wichtig ist, dass die Implantate in der Einheilzeit nicht belastet werden.
Nach Ablauf der Einheilung werden die Implantate freigelegt, die Halsteile (Abutments) in die Implantate eingeschraubt und der Erfolg der Integration mittels Röntgenaufnahme überprüft.