Chirurgische Zahnheilkunde - Allgemeines
Zu chirurgischen Eingriffen in einer Zahnarztpraxis zählen die Entfernung von kariös oder parodontal zerstörten Zähnen, Wurzelresten, Zysten (Eiterherde). Auch die operative Entfernung von verlagerten und im Knochen eingeschlossenen Weisheitszähnen oder die Entfernung von (verlagerten) Zähnen im Rahmen einer kiefer-orthopädischen Behandlung zählt hierzu. Auch müssen in seltenen Fällen aus allgemeinmedizinischen Gründen Zähne extrahiert werden, z. B. bei Herzerkrankungen oder bei Tumorbehandlungen (Bestrahlungen). Das Glätten von Knochenkanten, das Durchtrennen von Schleimhautbändern oder verschiedene, kleinere chirurgische Eingriffe am Zahnfleisch zählen ebenfalls zu den Aufgaben eines chirurgisch tätigen Zahnarztes.
Weiterhin ist es auch möglich, erkrankte Zähne durch kleine chirurgische Operationen zu erhalten. Hierbei wird mittels einer Wurzelspitzenresektion die infizierte Wurzelspitze vom Zahn abgetrennt und entfernt.
Die genannten Eingriffe erfolgen im Allgemeinen unter Lokalanästhesie, in besonderen Fällen ist auch eine Behandlung unter Vollnarkose möglich. Bei Patienten mit einer Antikoagulantientherapie ist nach Absprache mit dem Hausarzt eine Änderung der Medikation notwendig.
Nach zahnärztlichen Operationen sollte während der Dauer der örtlichen Betäubung keine Nahrungsaufnahme erfolgen. Während der ersten 24 Stunden ist Nikotin- , Kaffee- oder Alkoholgenuß zu vermeiden. Körperliche Anstrengungen sind am ersten Tag nicht zu empfehlen. Kühlung beugt Schmerzen, Schwellungen und Blutergüssen vor. Nach 7 - 10 Tagen können die Nähte entfernt werden. Wund- und Röntgenkontrollen erfolgen nach 3 - 6 Monaten.